§ 1 Allgemeine Reisebestimmungen & Stornierungen
Ein Reisevertrag kommt durch eine Buchung seitens des Bestellers dann zustande, wenn die Buchung telefonisch, schriftlich oder über das Internet getätigt wurde. Die Bestellung von Fahrkarten ist verbindlich. Mit der Bestellung der Fahrkarten erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an (305, Abs. 2, BGB).

Der Reisepreis ist im Regelfall spätestens 5 Werktage nach Bestellung bzw. Erhalt der Buchungsbestätigung auf das jeweils angegebene Geschäftskonto von DGBG Bahnen & Reisen Bochum AG zu überweisen.

Eine Stornierung der bestellten Fahrkarten ist wie folgt möglich: ab der 4. Woche vor der Fahrt Erstattung von 70 % des Reisepreises abzgl. der Bearbeitungsgebühr. Ab der 2.Woche vor der Fahrt 50% Erstattung des Reisepreises, abzgl.der Bearbeitungsgebühr. Ab einer Woche vor der Fahrt ist keine Erstattung mehr möglich. Für jede Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € erhoben.

§ 2 Fahrpläne
Die Fahrtausschreibungen beinhalten vorläufige Fahrtzeiten, die auf Grund von Erfahrungswerten geschätzt werden und unverbindlich sind.

Verbindlich ist der Fahrplan, der dem Besteller ca. 1 Wochen vor dem Fahrttermin zugestellt wird. Sollte der Besteller eine Woche vor der Fahrt noch keinen verbindlichen Fahrplan erhalten haben, so bittet die DGEG Bahnen & Reisen Bochum AG um entsprechende Nachricht. Die Abweichungen des verbindlichen Fahrplans vom vorläufigen Fahrplan bedingen keinen Anlass zum Rücktritt von der Buchung, solange die Abweichung weniger als 2 Stunden beträgt.
Der Internetauftritt vom Eisenbahnmuseum Bochum enthält bei den Fahrplänen einen deutlichen Hinweis darauf, ob der ersichtliche Fahrplan ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Fahrplan ist!

§ 3 Allgemeine Beförderungsbestimmungen
Sollte bis zum Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, wird die Fahrt abgesagt und bereits gezahlte Leistungen werden zurück erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüchen, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

Es besteht keine Beförderungspflicht. Anschlüsse zu weiteren Zielen können in keiner Form gewährleistet werden. Bei eventuellen Verspätungen oder anderen Vorkommnissen, die nicht durch DGBG Bahnen & Reisen verursacht wurden, übernimmt DGBG Bahnen & Reisen Bochum AG keine Haftung für eventuell entstehende Folgekosten. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden (Urteil AG München vom 21.09.2004-AZ 112 C 17525/04)

Ein Rechtsanspruch auf Ersatz der angekündigten Fahrzeuge, sowie auf Teilnahme der Fahrt besteht nicht. Bei Ausfall des angekündigten Zugmaterials bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz. DGBG Bahnen & Reisen Bochum AG behält sich vor, die angekündigten Fahrten mit anderen, ggf. moderneren Zuggarnituren durchzuführen. Ein Anspruch der Erstattung der bereits bezahlten Fahrgelder besteht in diesem Fall nicht.

Ab Waldbrandstufe 4 ist der Einsatz von kohlegefeuerten Dampflokomotiven verboten.

Wird der angekündigte Zielort mit dem Sonderzug erreicht und muss die Rückfahrt bei Ausfall des Sonderzuges aus gleich welchem Grund mit einem anderen Zug oder Verkehrsmittel angetreten werden, so entsteht dadurch kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises.
Nur bei Totalausfall des Zuges wird die DGEG Bahnen & Reisen bereits bezahlte Fahrgelder zurück erstatten.

Bei einem Einsatz von historischen Fahrzeugen bzw. Lokomotiven oder Triebwagen kann es systembedingt zur Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung usw. durch Regen, Funkenflug, Ruß oder Lokomotivabgasen z.B. bei geöffneten Fenstern während der Fahrt, bei Annäherung an die Fahrzeuge oder ähnlichen kommen.
DGEG Bahnen & Reisen Bochum AG wird in diesen Fällen keine Haftung für etwaige Schäden übernehmen.

Die Wagen bzw. Triebwagen der eingesetzten historischen Sonderzüge verfügen systembedingt häufig über keine automatische Türblockierung, d.h. die Türen können auch während der Fahrt geöffnet werden. Dieses ist bei den Fahrten zu beachten. Für Schäden oder Verletzungen, die dem Kunden aus eigener Fahrlässigkeit zustoßen, übernimmt die DGEG Bahnen & Reisen Bochum AG keine Haftung.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für außerplanmäßige Halte auf freier Strecke- das Aussteigen ist hierbei verboten und erfolgt nur nach Aufforderung durch das Zugpersonal.

§ 4 Zusatzleistungen
Ein Rechtsanspruch auf die angebotenen Zusatzleistungen besteht nicht. Fallen diese ersatzlos aus, so hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der Kosten für die gebuchte Zusatzleistung allein.
DGEG Bahnen & Reisen Bochum AG ist berechtigt, dem Kunden bei Ausfall einer Zusatzleistung eine andere, gleichwertige Zusatzleistung anzubieten.

Der ersatzlose Ausfall einer oder mehrere Zusatzleistungen berechtigt den Kunden nicht, die Erstattung des Gesamtfahrpreises zu verlangen. Es können nur die Kosten für einzelne ausgefallene Zusatzleistungen erstattet werden.

§ 5 Ausschluss von Fahrgästen bei DGEG Bahnen & Reisen
Fahrgäste, die den Bahnbetrieb und / oder andere Fahrgäste gefährden oder belästigen, auch bei Trunkenheit, können jederzeit durch DGEG Bahnen & Reisen Bochum AG von der Fahrt ausgeschlossen werden. Alkoholisierte Fahrgäste können auch schon vor Fahrtantritt von der Fahrt ausgeschlossen werden.



§ 6 Sauberkeit im Zug
Die bereitgestellten Züge werden durch DGEG Bahnen & Reisen Bochum AG auf ihre Sauberkeit vor Fahrtbeginn sogfältig geprüft. Sollten Verunreinigungen durch Fahrgäste im Zug entstanden sein, die über das normale Maß einer Zugfahrt hinaus gehen, wird ein pauschales Reinigungsentgelt von 50,-€ erhoben. Ist die Verunreinigung außergewöhnlich hoch, kann DGEG Bahnen & Reisen Bochum AG weitere Ansprüche geltend machen.
Alle Züge von DGEG Bahnen & Reisen Bochum AG sind Nichtraucherzüge.

§ 7 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bochum.

Bochum den 12.06.2013

Bundesdatenschutzgesetz 2018

§ 8 Ergänzung des Anmeldeformulars

Personenbezogene Daten der Kunden werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Ohne die Zustimmung des Fahrgastes werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten erfolgt nur zum Zwecke der Auftragsabwicklung, es sei denn, der Fahrgast hat in die Nutzung der Daten zu weiteren Zwecken schriftlich eingewilligt.

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz der Stiftung Eisenbahnmuseum Bochum und der DGEG Bahnen & Reisen Bochum AG zur Auftragsabwicklung verarbeitet. Einwilligung in die Datenverarbeitung zu weiteren Zwecken Ich bin damit einverstanden, künftig kostenfrei über Sonderfahrten und Veranstaltungen des Eisenbahnmuseums Bochum per Post oder Email informiert zu werden.

Ich kann jederzeit Auskunft über meine gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und jederzeit deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung verlangen. Sollte ich im Nachhinein Einwände gegen die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten haben, kann ich meine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Das Formular können Sie HIER [29 KB] herunterladen und uns unterschrieben zusenden.